Ratgeber

Totalschaden: Wiederbeschaffungswert und Restwert erklärt

Wenn das Auto nicht mehr zu retten oder eine Reparatur zu teuer ist, sprechen Gutachter von einem Totalschaden. Diese Begriffe sollten Sie kennen, bevor Sie mit der Versicherung verhandeln.

Von Abdelali Bendriss, Kfz-Sachverständiger · Stand: Oktober 2026

Inhalt

Ein Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass das Auto nur noch Schrott ist. Entscheidend ist, was eine Reparatur im Vergleich zum Wert Ihres Fahrzeugs kostet. Dafür gibt es feste Begriffe, die Sie kennen sollten.

Was ist ein Totalschaden?

  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparatur ist möglich, kostet aber mehr als das Fahrzeug wert ist.
  • Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug lässt sich überhaupt nicht mehr sinnvoll reparieren.

Die wichtigsten Begriffe

  • Wiederbeschaffungswert: Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug in vergleichbarem Zustand zu kaufen.
  • Restwert: Der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Unfallzustand noch hat, zum Beispiel beim Verkauf an einen Händler oder Aufkäufer.
  • Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das ist in der Regel der Betrag, der Ihnen bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis zusteht.
  • Reparaturkosten: Was die Instandsetzung laut Gutachten kosten würde.

Lohnt sich eine Reparatur trotzdem?

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, das Fahrzeug trotz höherer Reparaturkosten reparieren zu lassen. Dafür gibt es die sogenannte 130-Prozent-Grenze: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Reparaturkosten bis etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersetzt, wenn die Reparatur fachgerecht und vollständig erfolgt. Ob das in Ihrem Fall greift, hängt von den Details ab. Lassen Sie sich das vor der Entscheidung vom Gutachter und gegebenenfalls einem Anwalt bestätigen.

Was Ihnen bei einem Totalschaden in der Regel zusteht

  • der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (bei Abrechnung auf Gutachtenbasis)
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Dauer der Wiederbeschaffung
  • Kosten für Ab- und Anmeldung, Überführung oder Kennzeichen, soweit sie tatsächlich anfallen
  • eine Auslagenpauschale
  • Umsatzsteuer in der Regel nur, wenn sie bei einer Ersatzbeschaffung tatsächlich anfällt
Restwertangebot der Versicherung prüfen

Häufig legt die Versicherung ein eigenes Restwertangebot vor. Lassen Sie es vom Gutachter prüfen, bevor Sie zustimmen. Ein zu hoch angesetzter Restwert mindert Ihre Entschädigung.

Häufige Fragen

Der unabhängige Sachverständige ermittelt ihn im Gutachten anhand des Marktes für vergleichbare Fahrzeuge.

Ja, in der Regel können Sie das Fahrzeug behalten und lassen sich dann den Wiederbeschaffungsaufwand auszahlen. Ob und wie sich eine Reparatur lohnt, besprechen wir gern mit Ihnen.

Dann wird der Schaden in der Regel anteilig ersetzt. Die Gutachterkosten übernehme ich in diesem Fall.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie sich ein Unfall rechtlich im Einzelfall auswirkt, klären Sie am besten mit einem Verkehrsrechtsanwalt. Auf Wunsch vermittle ich Ihnen einen erfahrenen Anwalt.

Abdelali Bendriss, Kfz-Sachverständiger
Abdelali Bendriss

Kfz-Sachverständiger und Ingenieur (B.Sc. Maschinenbau), DGuSV-zertifiziert. Ich begutachte Unfallschäden im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Mehr über mich

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