Ratgeber

Kfz-Gutachten nach einem Unfall: Wer zahlt?

Viele Geschädigte zögern, ein Gutachten zu beauftragen, weil sie Kosten befürchten. Hier lesen Sie, wer in der Regel zahlt, wer das Gutachten machen darf und wann es sich lohnt.

Von Abdelali Bendriss, Kfz-Sachverständiger · Stand: Oktober 2026

Inhalt

Die Sorge vor Kosten ist der häufigste Grund, warum Geschädigte auf ein Gutachten verzichten und stattdessen nur einen Kostenvoranschlag einholen. Dabei gehen ihnen oft Ansprüche verloren. Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt das Gutachten in der Regel die Gegenseite.

Der Grundsatz: Der Verursacher haftet

Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden ersetzen, den er angerichtet hat. Dazu zählen in der Regel auch die Kosten für ein Gutachten, mit dem Art und Höhe des Schadens festgestellt werden. Bezahlen muss das also im Normalfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, nicht Sie.

Sie haben freie Gutachterwahl

Als Geschädigter dürfen Sie selbst entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Sie müssen dafür nicht die Zustimmung der gegnerischen Versicherung einholen. Manche Versicherungen schlagen eigene Gutachter vor oder bieten eine eigene Schadenprüfung an. Das müssen Sie nicht annehmen. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet in Ihrem Interesse und nicht im Interesse der Versicherung, die zahlen soll.

Reihenfolge beachten

Erst den Schaden von einem unabhängigen Gutachter dokumentieren lassen, dann mit der gegnerischen Versicherung sprechen.

Wann zahlt die Gegenseite nicht alles?

  • Bei Teilschuld: Dann wird der Schaden in der Regel anteilig ersetzt, entsprechend der Haftungsquote. Bei KfzGutachterDirekt entstehen Ihnen bei Teilschuld trotzdem keine Gutachterkosten, ich verzichte in diesem Fall auf mein Honorar.
  • Bei einem Bagatellschaden: Ist der Schaden offensichtlich gering, halten Gerichte ein Gutachten oft nicht für erforderlich. Als grobe Orientierung werden häufig Beträge um 750 bis 1.000 Euro genannt, entscheidend ist aber immer der Einzelfall. In so einem Fall genügt oft ein Kostenvoranschlag.
  • Bei unklarer Haftung: Wird die Schuldfrage bestritten, kann sich die Regulierung verzögern. Ein Gutachten dient dann als wichtige Beweisgrundlage.

Was das Gutachten enthält und der Kostenvoranschlag nicht

Ein Kostenvoranschlag nennt vor allem die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert darüber hinaus zum Beispiel Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert und sichert den Schaden als Beweis. Genau diese Posten machen häufig den Unterschied. Mehr dazu: Gutachten oder Kostenvoranschlag.

Wie läuft die Abrechnung ab?

Üblicherweise rechnen Sachverständige so ab, dass Sie als Geschädigter nicht in Vorleistung gehen müssen und der Gutachter sich mit der Versicherung auseinandersetzt. Wie genau das bei mir abläuft, besprechen wir vor dem Termin, damit Sie keine Überraschungen erleben.

Häufige Fragen

Nein, grundsätzlich nicht. Sie dürfen einen unabhängigen Gutachter jederzeit selbst beauftragen.

Nein. Als Geschädigter haben Sie freie Gutachterwahl.

In der Regel immer dann, wenn der Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie sich ein Unfall rechtlich im Einzelfall auswirkt, klären Sie am besten mit einem Verkehrsrechtsanwalt. Auf Wunsch vermittle ich Ihnen einen erfahrenen Anwalt.

Abdelali Bendriss, Kfz-Sachverständiger
Abdelali Bendriss

Kfz-Sachverständiger und Ingenieur (B.Sc. Maschinenbau), DGuSV-zertifiziert. Ich begutachte Unfallschäden im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Mehr über mich

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